Die Krankenkassen erbringen Sach- und Dienstleistungen grundsätzlich nicht selbst, sondern durch vertraglich gebundene, meist private Leistungserbringer. Allerdings betreiben einige Krankenkassen auch Eigeneinrichtungen, die nach § 140 SGB V Bestandsschutz genießen. Die Reichweite dieses Bestandsschutzes ist weitgehend ungeklärt und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Der nachfolgende Beitrag wurde durch eine Anfrage aus der Praxis angeregt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Seiten 357 - 365
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.