§ 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II
Als Bildungs- und Teilhabebedarf sind auch Kosten zu übernehmen, die für eine von der Schule organisierte und verantwortete, auf dem Schulgelände durchgeführte Veranstaltung anfallen, die der sozialen Teilhabe der Schulkinder im Klassen- oder Schulverband dient und gleichermaßen außerhalb des Schulgeländes als Schulausflug stattfinden könnte.
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 7. Senat des BSG vom 8.3.2023 –B7AS9/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:080323UB7AS922R0 –
Anmerkung von Marje Mülder, Regensburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-07 |
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