2017 wurde in § 31 Abs. 6 SGB V ein Anspruch gesetzlich Versicherter auf Versorgung mit Cannabis geschaffen, der seitdem Gegenstand vieler sozialgerichtlicher Verfahren war. Umstritten waren in Rechtsprechung und Literatur insbesondere die Frage, inwiefern die Krankenkassen die Entscheidung der behandelnden Ärztin zum Einsatz von Cannabis überprüfen dürfen und welcher Zeitpunkt für die Einschätzung der Ärztin maßgeblich ist. Das BSG hat nun mit Urt. v. 10.11.2022 diese Streitfragen entschieden und die Position der Patienten und Ärztinnen gestärkt.
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