2017 wurde in 31 Abs. 6 SGB V ein Anspruch gesetzlich Versicherter auf Versorgung mit Cannabis geschaffen, der seitdem Gegenstand vieler sozialgerichtlicher Verfahren war. Umstritten waren in Rechtsprechung und Literatur insbesondere die Frage, inwiefern die Krankenkassen die Entscheidung der behandelnden rztin zum Einsatz von Cannabis berprfen drfen und welcher Zeitpunkt fr die Einschtzung der rztin mageblich ist. Das BSG hat nun mit Urt. v. 10.11.2022 diese Streitfragen entschieden und die Position der Patienten und rztinnen gestrkt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.04.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
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