Mit drei Urteilen vom 3.4.2014 hat das BSG entschieden, dass Syndikusanwälte nicht von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können. Sie übten ihre anwaltliche Tätigkeit nur in ihrem Zweitberuf als Selbstständige, nicht aber in ihrer Beschäftigung für das Unternehmen aus und seien daher nicht „wegen“ dieser Beschäftigung Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und des Anwaltsversorgungswerks. Die Entscheidung überzeugt nicht, sie wirft zudem komplizierte Fragen der Bestandskraft in der Vergangenheit erteilter Befreiungsbescheide und des Vertrauensschutzes der Betroffenen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.