Der Unfallbegriff in der Gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII baut maßgeblich auf dem Vorliegen eines zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses auf. Während wir eine intensive Diskussion um die Attribute des Ereignisses sehen, wird der Begriff des Ereignisses selbst in Rechtsprechung und Literatur kaum thematisiert; er scheint vergessen. Hier möchte der nachfolgende Beitrag Abhilfe schaffen, indem zunächst interdisziplinär gefragt wird, was überhaupt ein Ereignis ist, um diese Erkenntnisse dann auf das (Unfall)Ereignis in der Gesetzlichen Unfallversicherung zu übertragen. Dabei stellen sich spannende Fragen, die es wert sind, dass wir über sie nachdenken.
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