Die große Koalition hatte im Jahre 2005 verabredet, in der 16. Wahlperiode ein neues „Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, behinderter und alter Menschen“ zu realisieren. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat im Jahre 2008 die Leistungen des SGB XI zwar für Nutzer und Familien leichter zugänglich gemacht und leicht angehoben, zentrale Gerechtigkeitsfragen wie eine Reform der Bedarfsfeststellung und eine darauf abgestimmte, zweckgerichtete Leistungsdefinition wurden jedoch einstweilen umgangen; sie stehen auf der Agenda der 17. Wahlperiode. So klaffen programmatischer Anspruch und sozialrechtliche Leistungsrealität der Pflegeversicherung weiterhin erheblich auseinander. Dies gilt zumal für die Angehörigenpflege, die zahlenmäßig das bedeutsamste Pflegearrangement darstellt. Am Beispiel des Pflegegeldes lassen sich – im Lichte des „Neuen Verwaltungsrechts“ – zentrale Kritikpunkte der heutigen Regelungen und künftige Anforderungen an ein Leistungskonzept im SGB XI benennen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-14 |
Seiten 185 - 192
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