Das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (BGBl. I 2006, 926) schafft die alten Winterbauleistungen der Bundesagentur für Arbeit ab (§§ 209–216 SGB III) und führt ab der Schlechtwettersaison Dezember-März 2006/2007 ein neues Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) ein. Damit liegt ein wesentlicher Teil der Sicherung gegen saisonal bedingten Arbeitsausfall wieder bei der Bundesagentur für Arbeit. Zwar gilt die Leistung erst einmal nur für die Bauwirtschaft, und dort wird sie insgesamt positive Wirkungen haben, aber schon der Name der neuen Leistung besagt, dass sie auf andere Zweige mit saisonaler Arbeitslosigkeit ausgedehnt werden soll, und dort dürfte ihr Erfolg zweifelhaft sein.
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