Nach einer allgemeinen Begriffsklrung (II.) wird im Folgenden dargestellt, wie ein Anspruch auf eine konkrete medizinische Behandlung entsteht (III. und IV.). Sodann werden die Strukturunterschiede zwischen 135 SGB V fr ambulante (V.) und 137c SGB V fr stationre (VII.) Leistungen hinsichtlich deren Verzahnung mit dem Qualitts- und Wissenschaftsgebot herausgearbeitet. Unter Bercksichtigung der derzeitigen Studienlage (VIII.) werden die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen (IX.) gezogen und mit Hinweisen fr die Praxis versehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-11-03 |
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