Medizinisches Fachpersonal ist häufig psychischen Belastungen ausgesetzt, die zur Entwicklung einschlägiger psychiatrischer Krankheitsbilder führen können. In der medizinischen Wissenschaft hat sich hierfür der Begriff des Second Victim Phänomens etabliert. Für derart berufsbezogene Risiken ist die gesetzliche Unfallversicherung der zuständige Sozialversicherungsträger. Als Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung kommen hierbei Arbeitsunfälle und („Wie“-)Berufskrankheiten in Betracht. Singuläre psychisch belastende Behandlungssituationen können einen Arbeitsunfall darstellen. Mangels Vorliegens einer einschlägigen Listen-Berufskrankheit, kommt bei Dauerbelastungen, die zum Second Victim Phänomen führen auch das Vorliegen einer „Wie“-Berufskrankheit in Betracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-05 |
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