Im Fortgang von Teil I, der in SGb 2016, 1 ff. abgedruckt wurde, beschließt der vorliegende Teil II die Betrachtungen zum SGB I als ein Projekt mit begrenzter Reichweite. Bei der Schaffung des SGB I hatte man den Schwierigkeiten, die bei der Realisierung des Leistungsanspruchs entstehen können, zunächst wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das hat dazu geführt, dass beim Zugang zu den Sozialleistungen der Bereich von Vorschuss und Vorleistung noch zu lückenhaft geregelt ist. Des Weiteren stand auch das Leistungserbringungsrecht ursprünglich noch nicht im Fokus der sozialrechtlichen Überlegungen. Damit sind auch hier ergänzende Regelungen erforderlich. Im Kontrast dazu hat es hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen sehr weitgehende Regelungen gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-11 |
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