Das Interesse der Sozialgerichtsbarkeit am europäischen Recht ist ungebrochen, wie die Themenstellungen der diesjährigen Richterwoche des Bundessozialgerichts erkennen lassen. Die Literatur zu sozialrechtlichen Themen mit europarechtlichem Einschlag ist praktisch unüberschaubar. Dennoch und vielleicht gerade deswegen erscheint auch nach dem Vertrag von Lissabon ein kritische Bestandsaufnahme der tatsächlichen Auswirkungen des Europarechts auf das deutsche Sozialrecht angebracht.
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