Die Lebenswirklichkeit von Männern und Frauen ist nach wie vor von eher traditionellen Ansichten über die Aufgaben der beiden Geschlechter geprägt. Obwohl die Normen des SGB grundsätzlich nicht an das Geschlecht anknüpfen, dürfte auch dieses Rechtsgebiet Rollenstereotype zugrunde legen. Manches ließe sich sinnvoll reformieren; es gibt allerdings Grenzen der familiären Beeinflussung durch den Staat, die nicht nur mit Art. 6 Abs. 1 GG, sondern auch mit dem sogenannten generativen Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern leisten, zu tun haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-07 |
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