Ab dem 1.4.2022 wird ein grundlegend überarbeiteter § 7a SGB IV gelten, die reformierte Regelung wartet mit zahlreichen Neuerungen auf. Bezweckt wird unter anderem mehr Sicherheit für die Beteiligten. Gänzlich erfüllt wird dieser Zweck nicht, eröffnet die reformierte Regelung doch wieder neue Problemfelder und Abgrenzungsfragen. Der Beitrag besteht aus zwei Teilen, in diesem ersten Teil werden die Grundlagen zur Reform sowie die verfahrenstechnischen Änderungen erläutert; die neuen Instrumente, die im Statusfeststellungsverfahren zur Verfügung gestellt werden, sind Gegenstand des zweiten Teils.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-04 |
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