Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) ist integraler Bestandteil des Gesundheitsfonds. Diese Einbindung prägt Inhalt und Zusammenwirken der Bescheide über die Höhe der Zuweisungen an die gesetzlichen Krankenkassen. Die Bedeutung der aus dem Gesundheitsfonds zu zahlenden rund 167 Mrd. Euro lenkt das Augenmerk, von der Berechnung kasseneinheitlicher Werte ausgehend, auf die Ermittlung der individuellen Zuweisungsgrundlagen und -beträge. Die nachfolgende Betrachtung von Funktion und Verhältnis der Bescheide zueinander verdeutlicht, wie System- und Einzelvorgaben zur Finanzierung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) außenwirksam umgesetzt werden.
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