Für die Bemessung des Existenzminimums im Sozialrecht vermag allein das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG die relevanten Maßstäbe zu setzen – so das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Senatsentscheidungen. Der nachfolgende Beitrag überprüft diese These und bestimmt ihre Reichweite („Bemessung“) im Hinblick auf andere Verfassungsprobleme des Existenzsicherungsrechts, wie Einkommens- und Vermögensanrechnung, Leistungsausschlüsse und Sanktionen, bis hin zur „Bezahlkarte“ für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.