Die Aufgabenteilung im Gesundheitswesen ist nicht konsequent geregelt. Die Auswertung aktueller Diskussionsbeiträge und der Rechtsprechung zeigt, dass medizinisches Personal mangels einheitlicher und verbindlicher Regelungen bei fehlerhafter Aufgabenübertragung der Gefahr zivil- und strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt ist. Für Teilbereiche bringt der Gesetzgeber Modelle auf den Weg, die die Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen verbindlich regeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |
Seiten 689 - 694
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