Um in einer immer älter werdenden Gesellschaft kommunale Strukturen und Angebote – sei es in Form von Beratungen und Unterstützung im Vor- und Umfeld der Pflege, präventiven Maßnahmen zur Verhütung etwaiger Pflegebedürftigkeit oder Teilhabeangeboten zur Stärkung der Selbstbestimmung und zugleich zur Bekämpfung von Einsamkeit und Isolation – bedarfsgerecht sowie flächendeckend auszugestalten, werden im Rahmen des Diskurses unterschiedliche Wege aufgezeigt, die im Folgenden skizziert und in ihren Grundzügen rechtlich bewertet werden sollen. Im Vorfeld hierzu wird zunächst die Genese des § 71 SGB XII sowie sein Regelungsgegenstand auch im Kontext des Sozial-(hilfe)rechts und des Kommunalverfassungsrechts überblicksartig dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
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