Zum 1.1.2019 trat der neue § 9a TzBfG in Kraft und ermöglicht es von jetzt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die private Lebensplanung und den Beruf besser miteinander zu vereinen. Gesetzgeberisches Ziel ist es, die Arbeitsleistung reduzieren zu können, wenn die Lebenssituation es erforderlich macht. Dies ist nicht nur für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern hilfreich, sondern auch für die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildungen oder Ausübung von z. B. ehrenamtlichen Tätigkeiten.
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