Der Beitrag befasst sich zunächst mit dem noch weitgehend ungeklärten Verhältnis des Anspruchs auf Kryokonservierung nach § 27a Abs. 4 SGB V zum Krankenbehandlungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht aber die Frage, ob die Begrenzung der Leistung auf Versicherte, bei denen die Kryokonservierung aufgrund einer Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie notwendig erscheint, zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten führt, denen zwar krankheitsbedingt, aber nicht aufgrund einer medizinischen Therapie eine Schädigung der Fertilität droht. Im Folgenden wird anstelle der Keimzellschädigung regelmäßig der umfassendere Begriff der Schädigung oder des Untergangs der Fertilität verwendet und entsprechende Erkrankungen und Therapien werden als die Fertilität schädigend oder bedrohend bezeichnet. Dies deshalb, weil ein frühzeitiger Untergang der Fertilität nicht nur bei einer Schädigung des Keimzellgewebes droht, sondern bspw. auch dann, wenn als Folge einer Erkrankung oder deren Therapie eine mangelhafte Anlage an Keimzellgewebe ausgebildet wird.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
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