Der Beitrag befasst sich zunächst mit dem noch weitgehend ungeklärten Verhältnis des Anspruchs auf Kryokonservierung nach § 27a Abs. 4 SGB V zum Krankenbehandlungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht aber die Frage, ob die Begrenzung der Leistung auf Versicherte, bei denen die Kryokonservierung aufgrund einer Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie notwendig erscheint, zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten führt, denen zwar krankheitsbedingt, aber nicht aufgrund einer medizinischen Therapie eine Schädigung der Fertilität droht. Im Folgenden wird anstelle der Keimzellschädigung regelmäßig der umfassendere Begriff der Schädigung oder des Untergangs der Fertilität verwendet und entsprechende Erkrankungen und Therapien werden als die Fertilität schädigend oder bedrohend bezeichnet. Dies deshalb, weil ein frühzeitiger Untergang der Fertilität nicht nur bei einer Schädigung des Keimzellgewebes droht, sondern bspw. auch dann, wenn als Folge einer Erkrankung oder deren Therapie eine mangelhafte Anlage an Keimzellgewebe ausgebildet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: