Der folgende Beitrag nimmt die Regeln für die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im SGB XIV in den Blick. Es werden hierbei die maßgeblichen anspruchsbegründenden Tatbestände untersucht, wobei gerade den neugeschaffenen Regelungen ein besonderes Augenmerk gewidmet wird. Schließlich wird beleuchtet, ob und inwieweit die Kodifikation für den Bereich des Recht der Opferentschädigung dem selbstgesteckten Ziel einer bürgernahen, verständlichen und anwenderfreundlichen Regelung gerecht wird.
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