Die Vielzahl der Entscheidungen zu § 172 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Sozialgerichtsgesetzes in der seit dem 1. April 2008 geltenden Fassung und das breite Spektrum unterschiedlicher Auffassungen bestätigen die Annahme, dass der Gesetzgeber den Liebhabern verfahrensrechtlicher Probleme mit den Einschränkungen der Beschwerdemöglichkeiten ein „wahres Fest“ bereitet habe. Nachfolgender Beitrag soll zu einem besonders umstrittenen Teilbereich den Meinungsstand einerseits und Lösungsmöglichkeiten andererseits aufzeigen.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.