Bei der Verordnung von Cannabis sieht § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V eine besondere Genehmigung der Krankenkasse vor. Entscheidet die Krankenkasse nicht fristgemäß über einen Leistungsantrag, kann nach § 13 Abs. 3a SGB V die Genehmigung einer Leistung fingiert sein. Die Vorschriften weisen schon für sich, aber erst recht in Kombination eine Reihe nicht einfach zu beantwortender Rechtsfragen auf. Diese beschäftigen die Rechtsprechung immer wieder, denn die Krankenkassen lehnen viele Genehmigungen auf Cannabis ab und versäumen dabei nicht selten die Entscheidungsfristen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.