Im gerichtlichen Alltag ist der schönste Fall immer der soeben Erledigte – und meist ist er auch sofort für immer vergessen. Kaum gibt es Zeit und Anlass zu systematischer Betrachtung des erledigten Pensums; und noch seltener wird sichtbar, wie der weitere Weg unserer Klägerinnen und Kläger nach Ende des Prozesses verlaufen ist. Anhand der erledigten Rentenfälle aus einer Kammer eines Sozialgerichts im Laufe von zwei Jahren wird diese Untersuchung hier vorgenommen. Bei aller Zufälligkeit haben die Beobachtungen aus immerhin 306 Fällen durchaus repräsentativen Wert. Die wichtigsten Ergebnisse können nicht überraschen: Nur selten hat ein Rentenversicherungsträger mit der Ablehnung einer Rente völlig unrecht. Und nur wenigen erfolglosen Rentenbewerbern gelingt der Rückweg ins Arbeitsleben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-23 |
Seiten 653 - 656
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