Mit Entscheidung vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht zu den Mitwirkungspflichten und deren Sanktionierung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach §§ 31, 31a und 31b SGB II entschieden und die rechtlichen Weichen für die künftige Entwicklung der Grundsicherung gestellt. Der bisherige Ansatz des „Förderns“ und „Forderns“ und der Nachranggrundsatz sind zwar bestätigt worden; gleichwohl ist die Entscheidung auch geeignet, das heutige System in der Praxis der Jobcenter gänzlich in Frage zu stellen: So werden Leistungskürzungen nur noch bis 30 % möglich sein und Einzelfallentscheidungen mit vielfältigen Prüfschritten werden die Jobcenter beschäftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: