Vor dem Hintergrund der im ersten Teil (SGb 2017, 181 ff.) gewonnenen Erkenntnisse wird nun zu zeigen sein, dass die normativen Vorgaben des Krankenversicherungsrechts keinen Absolutheitsanspruch haben, sondern vielmehr eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Es werden drei praxisrelevante Fallgestaltungen in den Blick genommen, bei denen sich die Frage nach dem Wegfall der Vergütung aufdrängt: Neben der aktuell diskutierten Frage der Missachtung qualitätssichernder Richtlinien des G-BA geht es auch um die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowie eine Krankenhausbehandlung, bei der dem Arzt ein Behandlungsfehler unterläuft.
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