In der Regulierungspraxis der Sozialversicherungsträger spielen Verjährungseinredeverzichte eine bedeutende Rolle. Um Regressansprüche prüfen und durchsetzen zu können, bedarf es regelmäßig umfangreicher Recherchen. Außerdem ist oftmals nicht auszuschließen, dass beim Versicherten Spätfolgen auftreten, in einer Zeit, in der die gesetzliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Mit diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen eines solchen Verjährungseinredeverzichts (auch in Teilungsabkommen) dargestellt.
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