Das 2018 reformierte Mutterschutzrecht zielt auf Gesundheits- und Teilhabeschutz gleichermaßen. Soweit verantwortbar, darf die (werdende) Mutter weiter beschäftigt werden. Erleidet das ungeborene Kind infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit der Mutter eine Gesundheitsschädigung, ist es durch den eigenständigen Versicherungsfall der Leibesfrucht abgesichert. Diese kaum beachtete Regelung in § 12 SGB VII wie auch die Dualität des Arbeitsschutzes insgesamt machen die GUV zu einem unverzichtbaren Akteur für den reformierten Mutterschutz. Der folgende Beitrag widmet sich der umkämpften Geschichte des § 12 SGB VII und beleuchtet aus interdisziplinärer Sicht die Herausforderungen für einen besseren Schutz von geschädigten Kindern durch die GUV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
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