Ein Stück Zukunft wird wahr. Für manche ein Alptraum, für andere erste Schritte in eine hocheffiziente Verwaltungswelt: Verwaltungsentscheidungen ohne Zutun des Menschen. AO, VwVfG und SGB X ermöglichen dies zeitgleich ab 1.1.2017. Aber trotz vieler Gemeinsamkeiten bleiben Unterschiede zwischen den drei Verfahrensordnungen, wobei das SGB X vor allem durch die Offenheit seiner Regelungen hervorsticht. Baut der Gesetzgeber hier uneingestanden mehr als in den beiden anderen Verfahrensordnungen auf zukünftige computertechnische Entwicklungen? Wie weit geht das SGB X im Umgang nicht nur mit Entscheidungen von hohem Formalisierungsgrad, sondern auch mit solchen mit ausgeprägtem Einzelfallbezug?
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