Zum 1.1.2001 ist die Reform des Rechts der Erwerbsminderungen in Kraft getreten und nach Ablauf von Übergangsfristen seit dem 1.1.2004 voll wirksam. Die Neuregelung schien zu einer Beruhigung bei der Rechtsanwendung geführt zu haben. Mit dieser Ruhe ist es vorbei, seitdem das BSG in einem Urteil vom 16. Mai 20061 sich gegen die Rentenberechnung der Rentenversicherungsträger bei Versicherten gewendet hat, die vor dem 60. Lebensjahr erwerbsgemindert worden sind.
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