In die Diskussion über die Abgrenzung zwischen Lebens- und Arzneimitteln, die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidend dafür sein kann, ob eine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht, ist durch das In-Kraft-Treten des neuen Lebens- und Futtermittelgesetzbuches zum 7. 9. 2005 und seines mittelbaren Verweises auf europarechtliche Arzneimittelrichtlinien Bewegung gekommen. Der Beitrag legt die aktuellen rechtlichen Grundlagen dar und gelangt unter Auswertung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu dem Ergebnis, dass das bisher durch das Bundessozialgericht (BSG) verwendete Abgrenzungskriterium der überwiegenden Zweckbestimmung mit gewissen Modifikationen auch weiterhin angewendet werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-10 |
Seiten 341 - 346
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