Am 8.1.2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur geplanten Reform der Notfallversorgung veröffentlicht. Nachfolgend soll dargestellt werden, welche Auswirkungen dieser auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst haben wird. Zugleich soll der Beitrag als Einführung in die rechtlichen Grundlagen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes dienen, welcher trotz seiner praktischen Relevanz und unzähliger gerichtlicher Entscheidungen in der Rechtswissenschaft bislang kaum Beachtung findet.
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