„Patientenautonomie“ ist in der öffentlichen Diskussion in aller Munde, sei es als Zentralbegriff der Medizinethik, sei es als Gegenbegriff zu ärztlichem Paternalismus, sei es als politisches Gütesiegel etwa des Patientenrechtegesetzes vom 20.2.2013 (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20.2.2013, BGBl. I 277 m. W. v. 26.2.2013). In merkwürdigem Kontrast steht dazu der Mangel an Präsenz im Leistungsrecht der GKV. Die aktuellen Handbücher und Kommentare zum Recht der GKV erwähnen den Begriff nicht, oder gleichsam nur schamhaft am Rande. Ob diese Enthaltsamkeit zu Recht erfolgt, weil das Leistungsrecht der GKV der Patientenautonomie keinen oder kaum Raum lässt, will dieser Beitrag beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-07 |
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