Im Anwaltsrecht sind jahrzehntelang keine Begriffe ausgearbeitet worden, mit denen die besondere Stellung der Syndikusanwälte angemessen zu beschreiben ist. Dies hat dazu geführt, dass elementare berufsrechtliche Unterscheidungen zunächst nicht im Berufsrecht, sondern im Rentenversicherungsrecht getroffen worden sind. Das Syndikusgesetz hat die seit langem überfällige Wende herbeigeführt, doch auch die neuen Regeln werfen Fragen auf. Umstritten sind nicht zuletzt Bestimmungen, durch die von den Rechtsänderungen der letzten Jahre Betroffenen, eine kontinuierliche Berufs- und Absicherungsbiographie gewährleistet werden soll, in dem hier besprochenen Urteil vom 26.2.2020 – B 5 RE 2/19 R (abgedruckt in diesem Heft S. 45 ff.) hat das BSG einen der darüber aus getragenen Konflikte entschieden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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