Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes wurden neben der Präzisierung des Leistungsspektrums der Eingliederungshilfe sowie der Konkretisierung von Verfahrensabläufen auch die vertragsrechtlichen Modalitäten der Umsetzung von Eingliederungshilfeleistung weiterentwickelt. Der Ausdifferenzierung der Leistungsvariation und Leistungserbringung folgte eine partielle Umgestaltung der Prüfungs- und Kontrollkompetenzen des Eingliederungshilfeträgers gegenüber den Leistungserbringern. Während der neuerliche Gesetzeswortlaut auch eine deutliche Kodifikation bisher üblicher vertraglicher Prüfungsvereinbarungen abbildet, wird gleichwohl eine Vielzahl verfahrensrechtlicher und rechtsfolgenbezogener Fragen aufgeworfen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-12-01 |
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