Der Aufsatz setzt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen einer Beiladung des Rechtsträgers der Widerspruchsbehörde bei sozialgerichtlichen Verfahren zum SGB II näher auseinander. Dazu sollen zunächst die möglichen Zuständigkeitsvarianten von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde beim Vollzug des SGB II näher dargestellt werden (II.). Sodann sind die Tatbestandsvoraussetzungen von § 75 SGG näher zu betrachten (III.). Ein Fazit (IV.) rundet den Beitrag ab.
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