Im Wettbewerb um Versicherte setzen Krankenkassen zunehmend auf Verträge über integrierte Versorgungsformen. Diese können die Krankenversorgung verbessern, sich finanziell lohnen und die Mitgliederwerbung erleichtern. An solchen Verträgen beteiligen sich immer mehr Apotheken, da Arzneimittel bei der Krankenversorgung fast immer benötigt werden. Hierbei ergeben sich aber eine Reihe juristischer Fragen, die sich bei anderen Leistungserbringern nicht stellen. Denn für die Apotheken enthält das SGB V einige oft übersehene Besonderheiten, insbesondere zur Ausschreibungspflicht und zur Frage, inwieweit von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden darf.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.