Im Wettbewerb um Versicherte setzen Krankenkassen zunehmend auf Verträge über integrierte Versorgungsformen. Diese können die Krankenversorgung verbessern, sich finanziell lohnen und die Mitgliederwerbung erleichtern. An solchen Verträgen beteiligen sich immer mehr Apotheken, da Arzneimittel bei der Krankenversorgung fast immer benötigt werden. Hierbei ergeben sich aber eine Reihe juristischer Fragen, die sich bei anderen Leistungserbringern nicht stellen. Denn für die Apotheken enthält das SGB V einige oft übersehene Besonderheiten, insbesondere zur Ausschreibungspflicht und zur Frage, inwieweit von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden darf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-21 |
Seiten 710 - 719
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