In der Eingliederungshilfe können die Leistungszuständigkeit und die Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen auseinanderfallen. Seit dem Bundesteilhabegesetz kommt der Bindung leistungszuständiger Träger an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) in bereits laufenden Leistungsbeziehungen eine veränderte Wirkungsweise zu. Teil I des Beitrags beleuchtet die Entstehungsgeschichte im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungsbereichen und die Rechtsqualität der Vereinbarungen. Teil II, der in Heft 3/2024 erscheint, widmet sich den verfahrensrechtlichen Anforderungen und den daraus resultierenden Grenzen der „Außenseiterbindung“ nicht vereinbarungsbeteiligter Träger.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-02 |
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