Das System pflegerisch-rehabilitativer Versorgung wird mit dem Zustrom der Babyboomer in den nächsten Jahren zusammenbrechen, wenn grundlegende Strukturreformen ausbleiben. Eine Reformoption ist in dieser Hinsicht die Integrierte pflegerische Versorgung nach § 92b SGB XI in Kombination mit assistierender Technologie, telemedizinischer Versorgung in der Wohnumgebung des Pflegebedürftigen und Smart Home-Technik. Trotz ihrer zukunftsweisenden Bedeutung ist § 92b SGB XI eine schlafende Vorschrift, sowohl im Hinblick auf ihre rechtswissenschaftliche Durchdringung als auch in der praktischen Umsetzung. Vielleicht können die folgenden Zeilen ein wenig daran ändern. Der Beitrag ist zweigeteilt. Teil I befasst sich mit den gesetzlichen Gründungsvoraussetzungen integrierter Versorgungssysteme sowie möglichen Vertragsmodellen, Teil II vor allem mit den leistungsund leistungserbringungsrechtlichen Grundlagen assistierender und telemedizinischer Anwendungen, die innerhalb integrierter Versorgungssysteme als Schlüsseltechnologien angesehen werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-04 |
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