Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch den Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann (Nachrang der Sozialhilfe). Bei Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII, wie z. B. der Hilfe zur Pflege, gelten für die Einkommensanrechnung spezielle Regelungen, die bei Rechtsanwenderinnen und -anwendern einige Fragen aufwerfen. Welche Probleme treten bereits auf, wenn die für den Einkommenseinsatz maßgebliche Einkommensgrenze zu bestimmen ist? Wie können sie gelöst werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: