Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch den Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann (Nachrang der Sozialhilfe). Bei Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII, wie z. B. der Hilfe zur Pflege, gelten für die Einkommensanrechnung spezielle Regelungen, die bei Rechtsanwenderinnen und -anwendern einige Fragen aufwerfen. Welche Probleme treten bereits auf, wenn die für den Einkommenseinsatz maßgebliche Einkommensgrenze zu bestimmen ist? Wie können sie gelöst werden?
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