Der Gesetzgeber hat ein neues SGB XIV mit der Überschrift „Soziale Entschädigung“ verabschiedet. Es handelt sich um eine weitreichende Reform, deren Umsetzung (durch die Länder) Zeit braucht. Deshalb tritt das Gesetz (überwiegend) erst am 1.1.2024 in Kraft. Bedeutend ist die Neuregelung nicht nur wegen der Reforminhalte (Leistungsverbesserungen und neue Verfahrensregelungen insbesondere für Opfer von Gewalttaten), sondern auch wegen der wesentlich verbesserten Strukturierung bzw. Überschaubarkeit der bislang wenig transparenten Rechtsmaterie. Letzteres ist Thema des vorliegenden Beitrags. Verdeutlicht werden soll die Regelungssystematik des künftigen Sozialen Entschädigungsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-03 |
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