„Die Gesundheit ist zwar nicht Alles – aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts“. Dieser von Arthur Schopenhauer stammende Aphorismus zum Thema Gesundheit sagt Alles und zugleich Nichts aus zum Gesundheitsbegriff. Die Gesundheit ist für das Individuum eines der wichtigsten Güter. Ist sie aber zugleich auch ein für jedes Individuum herausragendes – und damit zugleich durchsetzbares – Recht? Besteht über jeden einzelnen Menschen hinaus ein weiterer Wert einer Gemeinschaftsgesundheit, einer ausgehend vom Staatsvolk so zu bezeichnenden „Volksgesundheit“ – auch oder obwohl dieser Begriff in der deutschen Geschichte bereits mit heute kaum vorstellbaren praktischen Auswirkungen begleitet war. Das alles sind sehr grundsätzliche Fragen, deren Beantwortung das Zusammenleben in einer Gemeinschaft mithin in der Bundesrepublik Deutschland prägen bzw. steuern und dem Miteinander einen Rahmen geben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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