Das Urteil des BSG v. 30.3.2017 – B 2 U 10/15 R (abgedruckt in diesem Heft S. 247 ff.) hat zu gewissem Erstaunen und einigen Fragen unter den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch bei Sozialrechtswissenschaftlern geführt, denen nachzugehen sich auch bei genauerem Lesen der erst einige Zeit im Nachgang erschienenen Urteilsgründe lohnt: In dem zu beurteilenden Sachverhalt ging es um die Frage, ob und wie ein Bevollmächtigter nach § 150 Abs. 2 Satz 2 SGB VII i. V. m. § 130 Abs. 2 SGB VII als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) neben einem beitragspflichtigen ausländischen Unternehmer in Anspruch genommen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
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