Zum 1. 4. 2012 ist die neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte sie Ende 2011 beschlossen und das Bundesministerium der Gesundheit unter Hinweis auf zwei Maßgaben und eine Auflage nicht beanstandet. Neben einigen Änderungen im allgemeinen Teil wurde insbesondere der Abschnitt C, der sich mit der Verordnung und Versorgung von Hörgeräten beschäftigt, maßgeblich geändert. Die Änderungen dienen insbesondere dazu, die Entscheidung des BSG vom 17. 12. 2009 (B 3 KR 20/08) zur Hörgeräteversorgung umzusetzen. In dieser Entscheidung hat das BSG die Versorgungsansprüche der an Taubheit grenzend Schwerhörigen definiert. Der nachfolgende Aufsatz zeigt die wichtigsten Änderungen in der Hilfsmittel-Richtlinie auf.
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