Die (Nicht-)Weiterleitung des Teilhabeantrages und ihre Folgen – § 14 SGB IX als gesetzesübergreifende Nahtstelle materiell- und verfassungsrechtlicher Fragen
Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Rezeption des § 14 SGB IX mittlerweile eine gefestigte Verankerung der Norm in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis diagnostiziert werden kann. Richtungsweisend hierfür war vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung. Ausgehend hiervon werden im Folgenden die relevanten Konstellationen aufgezeigt.
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