§ 188 Abs. 4 SGB V, der die aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V resultierende Beitragsschuldenproblematik beseitigen sollte, stellt den Rechtsanwender vor immer neue Herausforderungen. Bereits zweimal musste der Gesetzgeber nachbessern. Aktuelle Entscheidungen des BSG werfen die Frage nach weiterem Reformbedarf auf; sie geben zugleich Anlass, die Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit von nach dem AsylbLG Anspruchsberechtigten unter verfassungsrechtlichen Aspekten kritisch zu hinterfragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
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