Vor allem die Berichterstattung über eine Reise nach Israel, mit der sich ein Richter Gewissheit über die Glaubwürdigkeit von Antragstellern auf Renten nach dem „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) verschafft hat, hat der Fragestellung, wann ein Gericht im sozialgerichtlichen Verfahren zur Anhörung eines Beteiligten verpflichtet ist, wieder eine gesteigerte Aufmerksamkeit verschafft. Der Beitrag legt dar, dass sich bisher die Rechtsprechung mit der Rechtsnatur der persönlichen Beteiligtenanhörung noch nicht hinreichend auseinandergesetzt hat und gelangt zu dem Ergebnis, dass in bestimmten Konstellationen deren Beweismitteleigenschaft nicht verneint werden kann. Im Anschluss werden Fallgestaltungen dargestellt, in denen eine Pflicht zur Anhörung besteht und Folgen einer unterbliebenen Anhörung erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-10 |
Seiten 73 - 79
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