Hilfebedürftigen Menschen gewährt der differenziert ausgestaltete Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland existenzsichernde Sozialleistungen aus unterschiedlichen Sozialleistungssystemen und von unterschiedlichen Sozialleistungsträgern. Neben dem Alter spielt hierbei die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen eine zentrale Rolle, sie hat eine system- und leistungsartabgrenzende Funktion. Den Sozialleistungsträgern wird dabei ein hohes Maß an Differenzierung abverlangt. Anlass, sich mit der Prüfung der Erwerbsfähigkeit sowohl im SGB II (dazu I.) als auch im SGB XII (dazu II.) auseinanderzusetzen. Dargestellt wird ferner die hierbei erforderliche Kooperation zwischen dem SGB-II-Träger und dem Sozialhilfeträger einerseits (dazu III.) sowie zwischen dem Sozialhilfeträger und dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger andererseits (dazu IV.). Diese Zusammenarbeit ist zum 1. Januar 2011 reformiert worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-04 |
Seiten 9 - 20
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