Rechtsbeziehungen sind gelegentlich derart komplex, dass sie professioneller Betreuung bedürfen. Das gilt sowohl für den Bereich der außergerichtlichen Beratung als auch im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung. Mit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), am 1.7.2008, wurde das auf das Jahr 1935 zurückgehende und in den letzten Jahren kontrovers diskutierte Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst. Die Neukodifikation hat zu mehr Freiräumen für die nichtanwaltliche Konkurrenz auf dem Beratungsmarkt geführt und im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsdienstleistung die Profession der ca. 600–700 in Deutschland tätigen nichtanwaltlichen Rentenberater ausdrücklich bestätigt. Zugleich hat sie den Berufsstand der Rentenberater einer neuen beruflichen Zulassungsregelung unterstellt. Der nachstehende Beitrag beleuchtet sowohl diese berufsrechtlichen Regelungen als auch die rechtsberatende Kompetenz einschließlich der verfahrensrechtlichen Stellung der Rentenberater.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-06 |
Seiten 441 - 449
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