Die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, also die Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit umgestaltet werden sollen oder ob dies zumindest in Teilbereichen ermöglicht werden soll, wird seit 2004 konkret diskutiert. Entgegen der Annahme von Politik und Justizverwaltung zwingt das einzige im Ansatz überzeugende Argument für eine Zusammenlegung, nämlich die Frage der Versetzungsmöglichkeiten von Richtern zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten, bei näherer Betrachtung nicht zur Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten und damit zur Auflösung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 589 - 594
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