Die 2002 eingeführte und 2009 nachgeschärfte Nachunternehmerhaftung im Baugewerbe war zunächst auf einem guten Weg. Im Jahr 2008 erfuhr sie auch Unterstützung durch ein wegweisendes Grundsatzurteil des BSG-Unfallsenats. Von weiterer Unterstützung kann in Bezug auf dessen spätere Rechtsprechung leider nicht mehr die Rede sein. Was ist falsch gelaufen? Wie kann der Nachunternehmerhaftung ihre ursprüngliche Schlagkraft wieder zurückgegeben werden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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