Die 2002 eingeführte und 2009 nachgeschärfte Nachunternehmerhaftung im Baugewerbe war zunächst auf einem guten Weg. Im Jahr 2008 erfuhr sie auch Unterstützung durch ein wegweisendes Grundsatzurteil des BSG-Unfallsenats. Von weiterer Unterstützung kann in Bezug auf dessen spätere Rechtsprechung leider nicht mehr die Rede sein. Was ist falsch gelaufen? Wie kann der Nachunternehmerhaftung ihre ursprüngliche Schlagkraft wieder zurückgegeben werden?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.07 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1864-8029 | 
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 | 
| Veröffentlicht: | 2024-03-01 | 
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