Die 2002 eingeführte und 2009 nachgeschärfte Nachunternehmerhaftung im Baugewerbe war zunächst auf einem guten Weg. Im Jahr 2008 erfuhr sie auch Unterstützung durch ein wegweisendes Grundsatzurteil des BSG-Unfallsenats. Von weiterer Unterstützung kann in Bezug auf dessen spätere Rechtsprechung leider nicht mehr die Rede sein. Was ist falsch gelaufen? Wie kann der Nachunternehmerhaftung ihre ursprüngliche Schlagkraft wieder zurückgegeben werden?
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